Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung um fast ein Drittel reduziert

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett über den Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle beraten. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gitta Connemann, sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:

Gitta Connemann: „Die weltweite Zunahme von Antibiotikaresistenzen ist eine tickende Zeitbombe. Eine Welt ohne Antibiotika darf keine Realität werden. Deshalb steht die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen seit Jahren ganz oben auf der politischen Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dafür muss der übermäßige Verbrauch von Antibiotika eingedämmt werden - bei Tier und Mensch. Dazu haben wir für die Nutztierhaltung ein Antibiotikaminimierungskonzept eingeführt. Durch die Evaluierung des Konzepts haben wir jetzt zum ersten Mal behördliche Zahlen zur Höhe der Anwendung von Antibiotika in der Tiermast.

 
Schauen wir uns den Bericht zur Evaluierung an, wird klar: Die Landwirtschaft zeigt, wie es geht. Die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika in der Tiermast ist im Berichtszeitraum von 2014 bis 2017 um fast ein Drittel (minus 31,6 Prozent) zurückgegangen. Der Erfolg gibt Politik, Landwirtschaft und Tiermedizin Recht. 
 
Der Evaluierungsbericht unterstreicht: Landwirtschaft und Tiermedizin sind Teil der Lösung. Auf diesen Erfolgen ruhen wir uns aber nicht aus. Denn der Bericht zeigt auch einen aus unserer Sicht hohen Einsatz von kritischen Antibiotika bei Mastgeflügel. Hier werden wir die Verwendung von nachweislich für Menschen besonders relevanten Wirkstoffen in der Tierhaltung noch weiter einschränken. Kritische Antibiotika dürfen von Tiermedizinern nur im Notfall und nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden.
 
Der Weg der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung im Sinne der ‚Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie‘ (DART 2020) und des ‚One-Health-Ansatzes‘ wird konsequent fortgesetzt. Denn wir müssen die Human- und Veterinärmedizin zusammen betrachten und vernetzt handeln, um Resistenzen zu vermeiden.“
 
Albert Stegemann: „Die Evaluierung zeigt, dass die deutsche Landwirtschaft und die Tierärzte ihrer Verantwortung gerecht werden. Besonders stark ist der Antibiotikaeinsatz in der Schweinehaltung zurückgegangen, nämlich bei Mastferkeln um minus 46 Prozent und bei Mastschweinen um minus 43 Prozent. Wir haben in Deutschland also ein innovatives und wirksames Konzept zur Antibiotikaminimierung für wichtige Bereiche der Nutztierhaltung verankert. Die gute Datenqualität und die erhebliche Reduktion des Antibiotikaverbrauchs bei Mastschweinen und Mastferkeln zeigen: Das System funktioniert.
 
Klar ist aber auch: Kranke Tiere müssen behandelt werden, das ist Bestandteil des Tierschutzes. Dazu gehört es auch, besonders tierwohlorientierte Ställe der Zukunft gezielt zu fördern. Wir brauchen dafür einen Bestandsschutz genehmigter Tierhaltungsanlagen bei Modernisierungsmaßnahmen zu Tierwohlzwecken. Dieser Aspekt muss ein Baustein der nationalen Nutztierstrategie sein, bei deren Weiterentwicklung wir Bundesministerin Julia Klöckner unterstützen.“
 
Hintergrund: 
 
Antibiotikaresistenzen sind in der Human- und Veterinärmedizin ein schwerwiegendes, weltweites Problem. Um der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen im Bereich der Tierhaltung entgegen zu wirken, wurde in Deutschland im Jahr 2014 mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für Masttiere eingeführt. Danach ist dieses Konzept nach fünf Jahren vom BMEL zu evaluieren und hierüber ein Bericht an den Deutschen Bundestag vorzulegen.
 
Antibiotika dürfen – gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden – nur eingesetzt werden, wenn dies therapeutisch notwendig ist. Nach dem AMG dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Darüber hinaus muss nach der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) in bestimmten Fällen ein verpflichtendes Antibiogramm (Laboruntersuchung über die Wirksamkeit eines Antibiotikums) vorliegen, so etwa beim Wechsel eines Antibiotikums oder dem Einsatz eines kritischen Antibiotikums.
 
 

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