Berlin. Am Donnerstag hat die Baugesetzbuchnovelle mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP in der 2./3. Lesung den Deutschen Bundestag passiert. Mit Blick auf die Tierhaltung ist mit der Novellierung des Baugesetzbuches eine Begrenzung der Privilegierung gewerblicher Tierhaltung auf der Basis der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Vorprüfung vorgesehen. Dies ist ein Kompromiss zwischen den Ansprüchen der Tierhalter nach Weiterentwicklung ihrer Betriebe und dem Wunsch der Kommunen nach einer besseren Steuerungsmöglichkeit für große gewerbliche Stallanlagen. Dem Kompromiss haben auch die Sozialdemokraten zugestimmt, die im Bundesrat über die Mehrheit verfügen.

Die städtebauliche Entwicklung soll künftig vorrangig als Innenentwicklung erfolgen. Bevor auf der „grünen Wiese“ neue Baugebiete ausgewiesen werden, sollen Kommunen künftig zunächst prüfen, ob das Vorhaben auch im Innenbereich verwirklicht werden kann. Es wird den Kommunen erleichtert, städtebauliche Verdichtung in der Bebauung einzuplanen. Sie können außerdem wieder rechtssicher Erschließungsverträge mit eigenen kommunalen Unternehmen abschließen. Um eine Zersiedelung des Umlandes zu vermeiden, muss die Bebauung von Wiesen, Ackerland oder Waldflächen künftig stichhaltig begründet werden. Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten sind künftig in angemessener Größe generell zulässig. Schrottimmobilien können durch die Kommunen leichter rückgebaut werden. Dabei bekommen die Kommunen auch die Möglichkeit, Eigentümer in begrenztem Umfang finanziell am Abriss zu beteiligen.

Dazu der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen): „Diese Maßnahmen sind nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Flächenverbrauchs, sondern auch zur Wiederbelebung vieler Innenstädte.“

Insgesamt ist mit der Gesetzesnovelle eine Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung im Baurecht erreicht worden.

Nach oben