In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am heutigen Mittwoch wurden mit Sachverständigen Fragen zur Verkehrslärmschutzverordnung erörtert. Mit der Verordnung werden neue Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Lärmwerte eingeführt. Damit kann die Schienenlärmbelastung für Anwohner beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken besser ermittelt werden. Neben den Verbesserungen bei der Lärmvorsorge wird es weiterhin darum gehen, den Lärm dort zu reduzieren, wo er entsteht - an der Quelle, also am Fahrzeug selbst. Dazu brauchen wir ein europäisches Förderprogramm, das die neue EU- Kommission auf den Weg bringen sollte.

In der Diskussion mit den Sachverständigen ist deutlich geworden, welche wesentlichen Verbesserungen sich beim Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger ergeben. Mit dem genaueren Berechnungsverfahren werden neben dem Rollgeräusch zusätzliche Geräusche wie etwa Lüftung oder Stromabnehmer berücksichtigt.
 
Dies ist die erste Änderung und Fortschreibung der Verkehrslärmschutzverordnung seit 1990. Sie ist infolge der Abschaffung des sogenannten Schienenbonus, die im Januar 2015 wirksam wird, notwendig geworden. In einem langjährigen Verfahren wurde dieser Verordnungsentwurf mit allen Seiten abgestimmt. Sowohl die betroffenen Ressorts als auch die Bundesländer und Verbände waren hieran beteiligt.
Die Anhörung heute hat bestätigt, dass die neue Verkehrslärmschutzverordnung einen richtigen Schritt für einen verbesserten Lärmschutz darstellt.
 

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