Berlin/Kreis Warendorf. Bedeutende Straßenbauprojekte warten im Kreis Warendorf seit Jahrzehnten auf ihre Umsetzung. So ist es nur verständlich, dass der heimische Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperte Reinhold Sendker (Westkirchen) das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Planungsbeschleunigungsgesetz ausdrücklich begrüßt und damit auf eine zügige Auflösung des derzeitigen Investitionsstaus baut. Denn Ziel des „Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ ist es, Engpässe beim Infrastrukturausbau zu beseitigen und dabei vor allem keine Zeit zu verlieren. „Genau da liegt derzeit die Krux“, erläutert der Verkehrspolitiker. „Seit Jahren befinden wir uns in einem Investitionshochlauf. Für den Aus- und Neubau unserer Verkehrswege stehen erhebliche zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung. Nur können diese nicht abgerufen werden, da es an den für die Umsetzung der langjährigen und komplexen Abläufe erforderlichen Planungsressourcen fehlt“, so der Obmann seiner Fraktion im Verkehrsausschuss.
Darüber hinaus seien für eine Industrienation wie Deutschland diese aktuell enorm langen Planungs- und Bauzeiten nicht länger vertretbar, so Sendker kritisch. Mit dem Gesetzentwurf von Verkehrsminister Scheuer blicke er jedoch optimistisch in die Zukunft und sichert zu, sich intensiv in das im September startende parlamentarische Verfahren einzubringen.
Sendker sei überzeugt, dass mit dem Gesetz die Planungsverfahren wesentlich beschleunigt werden können. „Hierfür werde ich mich einsetzen, denn das wird letztendlich auch der Verkehrsinfrastruktur des Kreises Warendorf zugutekommen“, so Sendker abschließend.
Hintergrund:
Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes durchlaufen nach der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne in der Regel ein Raumordnungs- und anschließend ein Planfeststellungsverfahren, das mit der Erteilung von Baurecht abschließt. Im europäischen Vergleich nehmen diese Prozesse in Deutschland momentan überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch.
Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz sollen Doppelprüfungen vermieden, Schnittstellen eingespart, Standardisierungen ermöglicht, Verfahren effizienter gestaltet und mehr Transparenz geschaffen werden.