Kreis Warendorf / Sendenhorst. Das Thema Zuwanderung stand im Mittelpunkt der Gesprächsrunde von Vertretern der Katholischen Kirche und dem geschäftsführenden CDU-Kreisvorstand, das kürzlich in Sendenhorst standfand. Weihbischof Dr. Stefan Zekorn (Münster) thematisierte dabei die dramatische Lage der Flüchtlinge aus den afrikanischen Staaten, die Europa über das Mittelmeer zu erreichen versuchten. Er äußerte ferner die Sorge, dass durch die „Ankerzentren“ und andere Flüchtlingsaufnahme-Einrichtungen das deutsche Asylrecht Einschränkungen erfahren könne. Auch in diesen Einrichtungen müsse es Rechtsberatung und Betreuung geben. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) bekräftigte in dieser Diskussionsrunde abermals die Position der Unionsfraktion und wies auf die entsprechenden Koalitionsvereinbarungen in Berlin hin. So gab er ein klares Bekenntnis zum Asylrecht und erläuterte die Initiativen der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung. Sendker stellte heraus, wer Asyl berechtigt ist, hat Bleiberecht, unabhängig davon, ob er arbeiten könne.
Das Asylrecht sei deshalb ein individuelles Schutzrecht, aber kein Ersatzeinwanderungsrecht, fügte Astrid Birkhahn (Everswinkel) hinzu. In der sehr lebhaft geführten Aussprache wiesen die CDU-Vertreter vor allem auch auf die eingetretene gesellschaftliche Spaltung in Deutschland hin. Sie durch verantwortliches Regierungshandeln zurückzuführen, sei eine große Herausforderung. Dem stimmten auch die Kirchenvertreter ausdrücklich zu. Eine durch die Bundesregierung beabsichtigte Initiative zum Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches, in der es um das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch gehe, war dann noch ein weiteres Thema in der Begegnung von Kirche und CDU im Kreis Warendorf. Reinhold Sendker wies diese Initiative für sich klar zurück, er plädiere für den Fortbestand dieser Schutznorm und bat die Kirchenvertreter dafür um ihre Unterstützung.