Gesetzliche Neuregelungen ab Mai 2020

Sendker informiert:

Bild von Dominic Wunderlich auf Pixabay
Bild von Dominic Wunderlich auf Pixabay
Berlin/Kreis Warendorf. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) informiert, dass zum 01. Mai einige bundesweite Neuregelungen in Kraft treten. In der Alten- und ambulanten Krankenpflege steigt zum 1. Mai der Mindestlohn. Zudem werden Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. Radfahrende werden durch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung besser geschützt. Die ehrenamtliche Tätigkeit des THW wird gestärkt. 
 
 

Im Einzelnen:
 
Mindestlöhne in der Alten- und ambulanten Krankenpflege höher
Ab 1. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr.
 
Besserer Schutz für Radfahrende und höhere Bußgelder
Für das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge gilt jetzt ein festgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts. Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr ist Halten für Kraftfahrzeuge generell verboten.
Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. Das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstatt von vorher 15 Euro können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten.
 
Zivil- und Katastrophenschutz: Mehr Transparenz und Rechtsklarheit für Ehrenamt im THW
Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Ehrenamtliche und freiwillige Helferinnen und Helfer bilden dabei in Deutschland eine tragende Säule. Um die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts zu stärken, wurde das THW-Gesetz modernisiert. Darin enthalten sind neue Freistellungsregelungen und finanzielle Unterstützung des Staates. Dieses tritt zum 1. Mai 2020 in Kraft.
Freistellungsregelungen sorgen dafür, dass Helferinnen und Helfer an Einsätzen teilnehmen können und so das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz funktioniert. Denn Einsätze richten sich nicht nach Feierabend oder Urlaubszeiten. Das THW arbeitet hier eng mit den Arbeitgebern als Partner zusammen. Ihnen wird der Ausfall der Arbeitskraft erstattet. Somit ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert.
Der Bund soll zudem verstärkt die Kosten übernehmen, die dem THW bei seiner Arbeit entstehen. Ziel ist eine vermehrte Inanspruchnahme der ehrenamtlichen Helfer im Rahmen der Amtshilfe in den Kommunen. Dadurch kann unter anderem neue Technik häufiger eingesetzt und erprobt werden.
 

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