Berücksichtigung der Personalkosten bei der Soforthilfe

Sendker MdB begrüßt erfreuliche Verbesserung:

Foto: hkama auf Pixabay
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Update: Mit der von Bund und dem Land NRW gefundenen Regelung waren die 15 übrigen Bundesländer im Bund-Länder-Gespräch am 19. August 2020 nicht einverstanden. Insofern muss hier eine neue Vereinbarung erzielt werden. Dazu werden aktuell weitere Verhandlungen geführt. 
 
Berlin/Kreis Warendorf. Nicht nur die Kreishandwerkerschaft, sondern viele kleine Unternehmen aus dem Kreis Warendorf hatten darauf hingewiesen, dass die Personalkosten bei den Soforthilfen nicht angerechnet werden konnten. Nun informiert der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen), dass sich aufgrund des vehementen Einsatzes vieler Abgeordneter eine erfreuliche Veränderung ergeben hat: Aktuell habe das Bundeswirtschaftsministerium Sendker mitgeteilt, dass bei der Rückzahlung der Soforthilfen das umstrittene Thema der Personalkosten nun doch berücksichtig werden soll. Diese könnten zwar nach wie vor nicht als Sach- und Finanzaufwand abgerechnet werden, sie sollen jedoch künftig bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses bedacht werden. „Die Bewilligungsstellen können bei der Überprüfung der gewährten Soforthilfe die „Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb“ um die ausgezahlten Personalkosten (ohne Kurzarbeiter-Leistungen; Ergänzungszahlungen) im Förderzeitraum bereinigen“, so Sendker. 

Diese Neuerung sei für viele Unternehmen im Kreis Warendorf ein wichtiger Faktor, schließlich werde mit der Änderung der finanziellen Realität der Unternehmen Rechnung getragen, freut sich der CDU-Bundestagsabgeordnete.

„Gerade kleine Unternehmen und Selbstständige haben in den vergangenen Monaten die Folgen der Pandemie hart zu spüren bekommen“, führt der Westkirchner Abgeordnete weiter aus. Neben Maßnahmen, wie Kurzarbeit, Steuerstundungen und den speziellen Kreditprogrammen, waren die Soforthilfen ein wichtiges Hilfsinstrument, um den Unternehmen unter die Arme zu greifen. In den vergangenen Wochen hatte das Thema in NRW jedoch für Kritik gesorgt, nachdem in einem Formular bereits die Rückzahlungen der Soforthilfen vorbereitet wurden. „Das Vorgehen in NRW war unglücklich, denn die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern enthält keinerlei Rückzahlungsfrist“, stellt Sendker klar. Eine Rückzahlung bis Ende des Jahres werde von Bundesseite nicht angestrebt. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sei derzeit gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) in Gesprächen mit den Ländern, um möglichst einheitliche und abgestimmte Rückzahlungsmodalitäten zu schaffen, erläutert der Westkirchener Abgeordnete abschließend.

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