Frau Präsidentin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wieder einmal will die SPD-Fraktion mit einem ihrer Anträge
im wahrsten Sinne des Wortes den Jäger zur Jagd hin tragen.
Wie schon beim Thema Landesgartenschau,
so auch jetzt beim Thema der Zukunftsperspektiven für die
über 110.000 Kleingärtner in Nordrhein-Westfalen.
Die Frage nach einer Grundlagenuntersuchung zur Zukunft des
Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen ist uns seit
Jahresfrist bekannt und wurde bereits vor der Landtagswahl
mit den Kleingartenverbänden erörtert.
Das Kleingartenwesen hat in Deutschland mehr als 150 Jahre
Tradition. In dieser Zeit haben sich die gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen gewandelt
und mit ihnen das Kleingartenwesen.
Gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen als dem am dichtest
besiedelten Flächenland gilt:
Kleingartenanlagen sind die grünen Lungen in den Städten,
sie sind eine deutliche Bereicherung für das Wohnumfeld, sie
entlasten die Umwelt und dienen unseren Kindern als
Erlebnisraum.
Genau in diese Betrachtung hinein gehören nun die
Entwicklungsperspektiven des Kleingartenwesens in
Nordrhein-Westfalen unter der Berücksichtigung der Aspekte
der demographischen Entwicklung,
der Migration sowie der Integration unterschiedlicher sozialer
Gruppen und nicht zu letzt stadtplanungsrelevanter Daten.
Eine Neuausrichtung ist also erforderlich.
Deshalb begrüßen wir eine solche Grundlagenuntersuchung.
Und Minister Eckhard Uhlenberg hat das in seinem Bericht
"Die Umwelt-, Naturschutz-, Landwirtschafts- und
Verbraucherschutzpolitik in der 14. Wahlperiode"
unmissverständlich gesagt, wörtlich:
"Wir planen eine Grundlagenuntersuchung zur Situation des
Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen."
Insofern ist der Antrag der SPD-Landtagsfraktion hier wie in fast
allen anderen Punkten des Antragskatalogs entbehrlich.
Dazu gehört die Sicherstellung der zentralen Schulungsarbeit
für die Kleingärtner, ihre weitere Einbeziehung in die
Landesgartenschauen, die Frage der Ausgleichsflächen für
Eingriffe in Natur und Landschaft, vor allem auch die Förderung
der Altanlagen usw.
Die geforderte Freistellung der Kleingärtner von
Straßenbausbaubeiträgen ausgenommen,
wird alles Andere bereits erfüllt bzw.
ist wie im Beispiel des geforderten Gutachtens Gegenstand der
Haushaltsplanberatung.
Einen ähnlichen Forderungskatalog finden Sie im Übrigen in
noch ausführlicherer Form im Antrag der CDU-Landtagsfraktion
"Das Kleingartenwesen in NRW braucht Zukunft" vom
20.8.2002.
Offen ist allerdings immer noch der Wunsch der
Kleingartenverbände, nicht zu Straßenausbaubeiträgen
herangezogen zu werden,
analog zur bundesgesetzlichen Regelung der Stundung der
Erschließungsbeiträge.
Sowohl das Innenministerium als auch der
Städte- und Gemeindebund lehnen derzeit eine ergänzende
Änderung des § 8 KAG NRW ab, vor allem mit Hinweis auf
unerwünschte Präzedenzfolgerungen für die land- und
forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, für private unbebaute
Grundstücke als auch für private Einzelgärten.
In weiteren Gesprächen konnte aber die CDU-Landtagsfraktion
als konkretes Ergebnis erreichen, dass der Städte- und Gemeindebund das berechtigte Interesse der
Kleingartenverbände, nicht mit solchen Beiträgen belastet zu
werden, ausdrücklich anerkennt.
Mehr noch, in einem eigens dafür angefertigten Schnellbrief an
die Mitgliedsstädte und Gemeinden äußert sich der Städte- und
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen u. a. wie folgt:
· "Wir gehen davon aus, dass alle Mitgliedsgemeinden,
die hohen Summen zur Erstellung von Kleingartenanlagen ausgeben, diese im öffentlichen Interesse getätigte Investition nicht dadurch torpedieren wollen,
dass über Erschließungsbeiträge und Anschlussbeiträge finanzielle Lasten für die Kleingärtner entstehen, die ein Vielfaches der sehr geringen Pachtzinsen betragen würden.
· Für den Fall, dass die Grundstücke im Eigentum der Gemeinden stehen, sind formalrechtlich Beitragsbescheide wegen Zusammenfallens von Gläubiger und Schuldner ohnehin nicht zulässig.
· Wenn tatsächlich Erschließungskosten und Anschlusskosten entstehen, bitten wir auch im Interesse des Verfassungsgrundsatzes von § 29 (3) LVerf. NRW, die Erschließungs- und Anschlusskosten nicht mittelbar,
etwa über die Erhöhung der Pachtzinsen umzulegen.
· Auch in Sonderfällen, wie z. B. einer rechtlichen Auslagerung des Kleingartenwesens in einen Eigenbetrieb oder eine kommunale Gesellschaft bitten wir sicherzustellen, dass solche rechtlichen Sonderformen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kleingärtner führen.
· Ebenso bitten wir, in den Sonderfällen, in denen Kleingartenflächen nicht im Gemeindeeigentum, sondern im Privateigentum eines Verpächters stehen, mit einem solchen Verpächter vertragliche Pachtregelungen zu treffen, die sicherstellen, dass Erschließungskosten und Anschlusskosten nicht durch Überwälzung letztlich die Kleingartenvereine und Kleingärtner treffen, usw."
Das sind klare Worte des Städte- und Gemeindebundes an
seine Mitgliedsstädte und Gemeinden, für die ich mich
ausdrücklich bedanke!
Ich stelle abschließend fest, die CDU-Landtagsfraktion hat
beharrlich, konsequent und erfolgreich an der Erfüllung des
eigenen und Richtung weisenden Antrags aus dem Jahre 2002
gearbeitet.
Wir schreiben nicht nur Anträge,
wir arbeiten auch dran,
mehr noch wir kümmern uns gerne um die Sorgen der
Kleingärtner im Sinne eines zukunftsfähigen Kleingartenwesens
in Nordrhein-Westfalen.
Herzlichen Dank!