Rede vor dem Landtagsplenum am 15. Dezember 2005 zum Kleingartenwesen

Frau Präsidentin,

verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal will die SPD-Fraktion mit einem ihrer Anträge

im wahrsten Sinne des Wortes den Jäger zur Jagd hin tragen.

Wie schon beim Thema Landesgartenschau,

so auch jetzt beim Thema der Zukunftsperspektiven für die

über 110.000 Kleingärtner in Nordrhein-Westfalen.

Die Frage nach einer Grundlagenuntersuchung zur Zukunft des

Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen ist uns seit

Jahresfrist bekannt und wurde bereits vor der Landtagswahl

mit den Kleingartenverbänden erörtert.

Das Kleingartenwesen hat in Deutschland mehr als 150 Jahre

Tradition. In dieser Zeit haben sich die gesellschaftlichen,

wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen gewandelt

und mit ihnen das Kleingartenwesen.

Gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen als dem am dichtest

besiedelten Flächenland gilt:

Kleingartenanlagen sind die grünen Lungen in den Städten,

sie sind eine deutliche Bereicherung für das Wohnumfeld, sie

entlasten die Umwelt und dienen unseren Kindern als

Erlebnisraum.

Genau in diese Betrachtung hinein gehören nun die

Entwicklungsperspektiven des Kleingartenwesens in

Nordrhein-Westfalen unter der Berücksichtigung der Aspekte

der demographischen Entwicklung,

der Migration sowie der Integration unterschiedlicher sozialer

Gruppen und nicht zu letzt stadtplanungsrelevanter Daten.

Eine Neuausrichtung ist also erforderlich.

Deshalb begrüßen wir eine solche Grundlagenuntersuchung.

Und Minister Eckhard Uhlenberg hat das in seinem Bericht

"Die Umwelt-, Naturschutz-, Landwirtschafts- und

Verbraucherschutzpolitik in der 14. Wahlperiode"

unmissverständlich gesagt, wörtlich:

"Wir planen eine Grundlagenuntersuchung zur Situation des

Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen."

Insofern ist der Antrag der SPD-Landtagsfraktion hier wie in fast

allen anderen Punkten des Antragskatalogs entbehrlich.

Dazu gehört die Sicherstellung der zentralen Schulungsarbeit

für die Kleingärtner, ihre weitere Einbeziehung in die

Landesgartenschauen, die Frage der Ausgleichsflächen für

Eingriffe in Natur und Landschaft, vor allem auch die Förderung

der Altanlagen usw.

Die geforderte Freistellung der Kleingärtner von

Straßenbausbaubeiträgen ausgenommen,

wird alles Andere bereits erfüllt bzw.

ist wie im Beispiel des geforderten Gutachtens Gegenstand der

Haushaltsplanberatung.

Einen ähnlichen Forderungskatalog finden Sie im Übrigen in

noch ausführlicherer Form im Antrag der CDU-Landtagsfraktion

"Das Kleingartenwesen in NRW braucht Zukunft" vom

20.8.2002.

Offen ist allerdings immer noch der Wunsch der

Kleingartenverbände, nicht zu Straßenausbaubeiträgen

herangezogen zu werden,

analog zur bundesgesetzlichen Regelung der Stundung der

Erschließungsbeiträge.

Sowohl das Innenministerium als auch der

Städte- und Gemeindebund lehnen derzeit eine ergänzende

Änderung des § 8 KAG NRW ab, vor allem mit Hinweis auf

unerwünschte Präzedenzfolgerungen für die land- und

forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, für private unbebaute

Grundstücke als auch für private Einzelgärten.

In weiteren Gesprächen konnte aber die CDU-Landtagsfraktion

als konkretes Ergebnis erreichen, dass der Städte- und Gemeindebund das berechtigte Interesse der

Kleingartenverbände, nicht mit solchen Beiträgen belastet zu

werden, ausdrücklich anerkennt.

Mehr noch, in einem eigens dafür angefertigten Schnellbrief an

die Mitgliedsstädte und Gemeinden äußert sich der Städte- und

Gemeindebund Nordrhein-Westfalen u. a. wie folgt:



· "Wir gehen davon aus, dass alle Mitgliedsgemeinden,

die hohen Summen zur Erstellung von Kleingartenanlagen ausgeben, diese im öffentlichen Interesse getätigte Investition nicht dadurch torpedieren wollen,

dass über Erschließungsbeiträge und Anschlussbeiträge finanzielle Lasten für die Kleingärtner entstehen, die ein Vielfaches der sehr geringen Pachtzinsen betragen würden.



· Für den Fall, dass die Grundstücke im Eigentum der Gemeinden stehen, sind formalrechtlich Beitragsbescheide wegen Zusammenfallens von Gläubiger und Schuldner ohnehin nicht zulässig.



· Wenn tatsächlich Erschließungskosten und Anschlusskosten entstehen, bitten wir auch im Interesse des Verfassungsgrundsatzes von § 29 (3) LVerf. NRW, die Erschließungs- und Anschlusskosten nicht mittelbar,
etwa über die Erhöhung der Pachtzinsen umzulegen.



· Auch in Sonderfällen, wie z. B. einer rechtlichen Auslagerung des Kleingartenwesens in einen Eigenbetrieb oder eine kommunale Gesellschaft bitten wir sicherzustellen, dass solche rechtlichen Sonderformen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kleingärtner führen.



· Ebenso bitten wir, in den Sonderfällen, in denen Kleingartenflächen nicht im Gemeindeeigentum, sondern im Privateigentum eines Verpächters stehen, mit einem solchen Verpächter vertragliche Pachtregelungen zu treffen, die sicherstellen, dass Erschließungskosten und Anschlusskosten nicht durch Überwälzung letztlich die Kleingartenvereine und Kleingärtner treffen, usw."



Das sind klare Worte des Städte- und Gemeindebundes an

seine Mitgliedsstädte und Gemeinden, für die ich mich

ausdrücklich bedanke!

Ich stelle abschließend fest, die CDU-Landtagsfraktion hat

beharrlich, konsequent und erfolgreich an der Erfüllung des

eigenen und Richtung weisenden Antrags aus dem Jahre 2002

gearbeitet.

Wir schreiben nicht nur Anträge,

wir arbeiten auch dran,

mehr noch wir kümmern uns gerne um die Sorgen der

Kleingärtner im Sinne eines zukunftsfähigen Kleingartenwesens

in Nordrhein-Westfalen.





Herzlichen Dank!

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