Sendker informiert über das Ehrenamt im Jahressteuergesetz 2020

Gute Nachrichten für das Ehrenamt

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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Kreis Warendorf/Berlin. „Mit dem Jahressteuergesetz 2020 stärken wir Vereine und Ehrenamtliche enorm. Damit gelingt es uns eines unserer besonderen Anliegen in dieser Legislaturperiode umsetzen“, zeigte sich der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) hocherfreut. „Durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau wollen wir die unverzichtbare Arbeit der Ehrenamtlichen erleichtern“, so Sendker weiter. 
 

Ab 2021 werde die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro steigen. Außerdem werde ein vereinfachter Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht. Die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen liege zukünftig bei 45.000 Euro. Darüber hinaus gebe es eine Vielzahl von weiteren Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen: So werde zum Beispiel die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet. Außerdem seien die Zwecke „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerungen“ in den Zweckkatalog aufgenommen worden.

 
„Der Einsatz für andere hält unsere Gesellschaft zusammen und das Engagement von Millionen Menschen in den Vereinen macht unser Land lebenswert“, betonte der Westkirchner abschließend und brachte damit seinen großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck. 
 

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